Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde. Mit der Leitung der Ermittlungsverfahren und als Anklagebehörde ist sie ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege.
Bildrechte: grafolux & eye-serverDie örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft entspricht derjenigen der gleichnamigen Landgerichte. Zur besseren Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsformen wurden die strafprozessualen Zuständigkeiten darüber hinaus in sogenannten Zentralstellen oder Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebündelt.
Der Ablauf des Ermittlungsverfahrens ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. An einem solchen Verfahren sind viele Ermittlungsbehörden beteiligt. Neben der Staatsanwaltschaft sind dies
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