Die Generalstaatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk eines Oberlandesgerichts. Sie ist ferner die dem Oberlandesgericht zugeordnete Staatsanwaltschaft für alle Rechtssachen, die dort entschieden werden.
Bildrechte: grafolux & eye-serverHier finden Sie die Übersichtskarte der Niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften.