Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption(ZOK)

Niedersachsen hat diese Zentrale Stelle im Jahr 1996 eingerichtet (AV des Nds. Justizministeriums vom 15.02.1996, Nds. Rpfl. S. 55). Die ZOK ist Teil der Generalstaatsanwaltschaft Celle, aber landesweit zuständig, also auch für die Bezirke der Generalstaatsanwaltschaften in Braunschweig und Oldenburg. Bundesweit bestehen zwei entsprechende Zentrale Stellen dieser Art (in Hessen und Baden-Württemberg).

Inhalt

1. Zuständigkeitsbereiche

Diese liegen im Kern in den Bereichen
- Organisierte Kriminalität (OK)
- Internetkriminalität
- Korruption
- Gewinnabschöpfung
- Geldwäsche
- Internationale Zusammenarbeit.

<<<< zur Inhaltsübersicht <<<<

2. Leitung

Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Müller

3. Ansprechpartner

Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Müller

Tel: 05141/206-0
Fax: 05141/206-813
E-Mail: zok@justiz.niedersachsen.de

<<<< zur Inhaltsübersicht <<<<

4. Personelle Ausstattung

Mitarbeiter der ZOK sind
- ein Leitender Oberstaatsanwalt
- fünf Oberstaatsanwälte
- drei Unterstützungskräfte.

Alle sind jedoch nur mit Teilen ihrer Arbeitskraft im Aufgabenbereich der ZOK eingesetzt. Daneben nehmen sie weitere Aufgaben wahr (z. B.: Bearbeitung von Auslieferungsverfahren).

<<<< zur Inhaltsübersicht <<<<

5. Aufgaben

Im Kern gehören zu den landesweiten Aufgaben der ZOK folgende:

4.1 Beratung und Information aller mit Organisierter Kriminalität, Internetkriminalität, Korruption, Gewinnabschöpfung, Geldwäsche und Internationaler Zusammenarbeit befassten Dienststellen; "Vereinheitlichung" von Rechtsansichten landesweit

In den genannten Bereichen arbeiten neben den Staatsanwaltschaften unter anderem die Landespolizei, die Bundespolizei, der Zoll, die Finanzämter und Justizvollzugsbehörden. Diese werden durch die ZOK beraten.

Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen entstehen immer wieder Fragen zu rechtlichen Problemen, etwa zur Zulässigkeit verdeckter Ermittlungsmethoden (z. B.: Einsatz Verdeckter Ermittler oder Vertrauenspersonen; Telekommunikationsüberwachung; Abhören von Gesprächen innerhalb und außerhalb von Wohnungen) oder zu Fragen der Korruption (z. B.: liegt ein Anfangsverdacht vor?) oder der Gewinnabschöpfung. Hierzu erarbeiten wir Lösungen, die wir innerhalb Niedersachsens und gegebenenfalls auch bundesweit für ganz Deutschland abstimmen. Dies gibt den Behörden ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

4.2 Sammlung von Erfahrungen auch zu organisatorischen und personellen Schwierigkeiten; Hilfestellung bei Lösungen

Probleme gibt es beispielsweise in der Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern (Telefongesellschaften), die die Strafverfolgungsbehörden bei der Überwachung der Telekommunikation zu unterstützen haben. Hier greifen wir ein, auch als Sprecher der Generalstaatsanwaltschaften bundesweit.

Gelegentlich gibt es aber auch in der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden Unstimmigkeiten, sodass Vermittlungen notwendig sind.

4.3 Wahrnehmung von Koordinierungsaufgaben bei überörtlichen Ermittlungskomplexen

Aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen kann es dazu kommen, dass für einen bestimmten Ermittlungskomplex mehrere Staatsanwaltschaften nebeneinander zuständig sind, was kontraproduktiv sein kann. Hier sorgen wir dafür, dass die notwendigen Verfahrenskonzentrationen vorgenommen werden, auch deshalb, damit die Polizei einen festen Ansprechpartner hat.

4.4 Förderung der Zusammenarbeit durch Organisation von Erfahrungsaustausch und Fortbildungsveranstaltungen - unter Beteiligung aller in Niedersachsen zuständiger Stellen

Veranstaltungen dieser Art führte die ZOK mehrmals jährlich mit sehr gutem Erfolg durch. Beteiligt werden außer den schon genannten Behörden auch andere Behörden und Organisationen, für den Bereich der Korruption etwa Vertreter der Kommunalverwaltungen, für die Gewinnabschöpfung und Geldwäsche Vertreter von Bankinstituten. Regelmäßig nehmen auch Vertreter ausländischer Strafverfolgungsbehörden teil, etwa aus den Niederlanden, Belgien oder Polen. Im Jahr 2000 führte die ZOK ein internationales Seminar durchgeführt, an dem insgesamt 16 europäische Staaten beteiligt waren, was zu sehr guten internationalen Kontakten geführt hat.
Eine weitere vergleichbare internationale Tagung fand im Jahr 2008 zu Fragen der Korruption statt.

4.5 Zusammenarbeit mit den Zentralen Stellen/OK-Koordinatoren der Generalstaatsanwaltschaften bundesweit

Koordinierungsbedarf besteht in vielen Fragen bundesweit. Wir beteiligen uns an der Arbeit des dafür eingerichteten Gremiums der Generalstaatsanwaltschaften.

4.6 Beratung und Unterstützung in Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes).

4.7 Erstellen von Lageberichten für die Landesregierung; Definition von Handlungsbedarf

Aufgrund der festgestellten Verfahren erstellt die ZOK gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen Lageberichte zu den einzelnen Zuständigkeitsbereichen. Diese Berichte beschreiben Quantität und Qualität der Strafverfolgung, sie zeigen aber auch Handlungsbedarf auf, etwa die Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber tätig werden muss.

<<<< zur Inhaltsübersicht <<<<

Piktogramm Fingerabdruck

Übersicht