Die sozialen Dienste in der Strafrechtspflege - Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht - nehmen unverzichtbare Aufgaben innerhalb des Strafverfahrens wahr. Sie setzen Regelungen und Konzepte um, die der Haftvermeidung dienen. Das übergeordnete Ziel der sozialen Dienste ist die Verhinderung weiterer Straftaten durch Resozialisierung und Kontrolle.
Seit Anfang 2009 werden diese Aufgaben vom Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) wahrgenommen, der seinen Sitz beim Oberlandesgericht Oldenburg hat und Büros an 80 Standorten unterhält.
Mehr über die sozialen Dienste finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Justizministeriums oder direkt beim AJSD.
Niedersachsen Portal