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Durchsuchungen wegen des Verdachts des Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft - Drei Tatverdächtige verhaftet

Presseinformation der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Nr. 08/11 vom 30.08.2011

Verden (Aller), Hannover.

Am Vormittag des gestrigen Tages wurden im Großraum Hannover 25 Chinarestaurants, Wohnungen und Unterkünfte durchsucht. Gegen diverse Betreiber von Chinarestaurants besteht der Verdacht, chinesische Spezialitätenköche bei sich beschäftigt zu haben, ohne ihnen den regulären Lohn für ihre Arbeit zu zahlen.

In dem von der Staatsanwaltschaft Verden geführten Ermittlungsverfahren wurden die Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt durchgeführt. Insgesamt 320 Beamte des BKA, der Bundespolizei, der Landeskriminalämter Niedersachsen und Hamburg, der Steuerfahndung Lüneburg und Hannover, des Zollfahndungsamts Hannover und der Polizeidirektionen Hannover und Lüneburg waren in Hannover, Garbsen, Neustadt am Rübenberge, Nienburg (Weser), Walsrode und Bad Fallingbostel im Einsatz. Spezialkräfte der Bundespolizei nahmen insgesamt drei Personen fest, gegen die bereits Haftbefehle vorlagen.

Die Ermittlungen erstrecken sich auf einen Zeitraum ab dem Jahre 2003. Sie richten sich gegen eine international agierende Tätergruppe, die im Verdacht des schweren (gewerbsmäßigen) Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft steht. Daneben wird gegen die nach Deutschland eingereisten chinesischen Köche, die bei ihren Einreisen falsche Angaben gegenüber den Ausländerbehörden gemacht haben dürften, ermittelt. Bei den Ermittlungen haben sich auch Anhaltspunkte für eine bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung ergeben. Hier sollen gezielt Kassen manipuliert worden sein, um geringere Umsätze gegenüber dem Finanzamt erklären zu müssen.

Bei den Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Um eine spätere Abschöpfung der illegalen Gewinne zu sichern, wurden Bargeld in Höhe von ca. 300.000 € und diverse Vermögensgegenstände gepfändet.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Zum Hintergrund:

Strafgesetzbuch
§ 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 232 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.

§ 232
...
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn
1. das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,
2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder
3. der Täter die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.
(4) Nach Absatz 3 wird auch bestraft, wer
1. eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt oder
2. sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen zu bringen.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


Kontakt:
Staatsanwalt
Lutz Gaebel
Tel: 04231/18-436
Mobil: 0151/59087764

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