Presseinformation der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Nr. 09/11 vom 16.09.2011
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Landkreis Diepholz, Bremen. Am Mittwoch, 14.09.2011, durchsuchten polizeiliche Einsatzkräfte der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg die Wohnungen von fünf Beschuldigten, in einem Fall auch Geschäftsräume, sowie drei Objekte, in denen Hanfpflanzen zur Rauschgifterzeugung im großen Stil angebaut worden waren. Die Durchsuchungen erfolgten in Bremen, im Landkreis Oldenburg und im nördlichen Landkreis Diepholz. Die sog. Indoor-Plantagen wurden in zwei ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen und in einem Bunker aus dem zweiten Weltkrieg entdeckt. Die Staatsanwaltschaft Verden und die ZKI Oldenburg ermitteln seit April 2011 gegen fünf Personen, die verdächtigt werden, bandenmäßig Rauschgift in Form von Cannabis angebaut, hergestellt und damit Handel getrieben zu haben. Die männlichen Beschuldigten im Alter von 40, 45, 46, 52 und 58 Jahren wohnen in Bremen und dem Landkreis Diepholz. In den Indoor-Plantagen wurden mehr als 3.600 Hanfpflanzen in unterschiedlichen Wachstumsstadien vorgefunden. Die Größe und Ausstattung der Plantagen spricht für einen professionellen Anbau. Neben den Pflanzen, die zur Erzeugung von Marihuana bestimmt waren, und einem Kilogramm fertigen Marihuana, konnten umfangreiches Plantagenzubehör und Vermögenswerte sichergestellt werden. Zum Abtransport der Leuchten, Belüftungsanlagen, Trocknungsvorrichtungen Pflanzbehältnissen, Dünger und Pestiziden waren insgesamt drei LKWs im Einsatz. Um eine mögliche Einziehung der Gewinne aus den Drogenverkäufen zu sichern, wurden 33.000,00 € Bargeld, zwei Kraftfahrzeuge und ein Anhänger sichergestellt. Drei Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen und dem Haftrichter des Amtsgerichts Verden vorgeführt. Dieser erließ gegen sie Haftbefehle, die gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt wurden. Gegen einen weiteren Beschuldigten, der im Verdacht steht, das Rauschgift verkauft zu haben, erließ der Haftrichter einen weiteren Haftbefehl, der inzwischen durch die Polizei in Bremen vollstreckt werden konnte. Auch dieser Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt. Bei den Durchsuchungen wurde Hinweise auf eine weitere bislang unbekannte Plantage gefunden. Bei einer sofortigen Durchsuchung wurden Beweismittel sichergestellt, die den Verdacht des Herstellens und Handeltreibens gegen einen weiteren 42-jährigen Verdächtigen begründen. Zum Hintergrund: Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln - Betäubungsmittelgesetz § 30a Straftaten (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. |
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