„Ein Unrechtsstaat, der täglich zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur Notwehr … Ich stelle deswegen den Satz auf: ein Unrechtsstaat – im Gegensatz zum heutigen Rechtsstaat - … wie das Dritte Reich ist überhaupt nicht hochverratsfähig.“
(Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer)
Erfolgreiche Ausstellung vom 16.07.2012 bis 28.09.2012
Otto Ernst Remer, Mitglied des Vorstands der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP), bezeichnete im Frühjahr 1951 öffentlich im niedersächsischen Wahlkampf die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 als Hoch- und Landesverräter. Bundesinnenminister Robert Lehr stellte daraufhin Strafantrag in Braunschweig. Nachdem der zuständige Staatsanwalt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zunächst abgelehnt hatte, übernahm Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer das Verfahren persönlich und erhob Anklage.
Mit der Verurteilung erkannte das Landgericht Braunschweig den Widerstand vom 20. Juli 1944 als rechtmäßig an und befreite ihn damit vom Stigma des Verrats. Das Braunschweiger Verfahren bildet die normative Grundlage für die positive Wahrnehmung des Widerstandes gegen den NS-Staat in der Bundesrepublik. Der »Remer-Prozess« vor 60 Jahren gilt heute als eines der wichtigsten juristischen Verfahren mit politischem Hintergrund in der Geschichte der frühen Bundesrepublik.
Die Ausstellung wurde durch den Schirmherrn Justizminister Bernd Busemann am 16.07.2012 eröffnet.
Am Samstag, den 30. Juni 2012, fand als Auftakt zu der Ausstellung im Institut für Braunschweigische Regionalgeschichte das Symposium "Fritz Bauer und der Remer-Prozess 1952" statt.
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